Das italienische Steuersystem, das von der Agenzia delle Entrate verwaltet wird, unterscheidet klar zwischen Einkünften aus Arbeit und Einkünften aus Kapital.
Die zwei Besteuerungsformen:
- IRPEF (Imposta sul Reddito delle Persone Fisiche): Das ist die progressive Steuer auf Gehalt, Rente oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Partita IVA). Sie funktioniert nach Steuerstufen (scaglioni) von 23% bis 43%.
- Imposta Sostitutiva (Flat Tax): Gewinne aus Finanzinvestitionen (Aktien, Fonds) werden NICHT zum Gehalt addiert. Sie werden separat mit einem Pauschalsteuersatz von 26% besteuert. Kryptowährungen haben eine Sonderregelung: Ab dem 1. Januar 2026 werden sie mit 33% besteuert (ausgenommen in Euro denominierte Stablecoins, die der MiCAR-Verordnung entsprechen – diese behalten den 26%-Satz).
⚠️ Wichtig
Das Trennungsprinzip: In Italien bringen Investitionen keine Steuererhöhung bei der IRPEF. Unabhängig davon, ob 10.000 € oder 100.000 € Jahresgehalt bezogen werden, wird der Kursgewinn aus dem Verkauf einer Aktie stets mit dem pauschalen 26%-Satz besteuert.