Das deutsche Steuersystem trennt strikt zwischen Einkünften aus Arbeit (die progressiv mit der Einkommensteuer besteuert werden) und Einkünften aus Kapital. Gewinne aus Investitionen unterliegen der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer).
Der Steuersatz (Abgeltungsteuer):
- Auf Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien oder Fonds, auf Dividenden und auf Zinsen fallen 25% Flat Tax an.
- Zu diesen 25% kommt stets der Solidaritätszuschlag (Soli) von 5,5% auf die Steuerschuld hinzu. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von 26,375%.
- Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, was den Gesamtsatz je nach Bundesland auf etwa 27,8% bzw. 27,99% bringt.
Sparer-Pauschbetrag (jährlicher Freibetrag): In Deutschland sind die ersten 1.000 € (bzw. 2.000 € für Ehepaare) an Kapitalerträgen pro Jahr vollständig steuerfrei. Wer 1.200 € an Dividenden und Kursgewinnen erzielt, zahlt die 26,375% nur auf die 200 €, die den Freibetrag übersteigen.
Günstigerprüfung (Günstigkeitsvergleich): Wer insgesamt sehr niedrige Einkünfte hat und dessen persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, kann beim Finanzamt beantragen, dass der persönliche Steuersatz statt der Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge angewendet wird. Das Finanzamt wendet stets die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.