Wie in den meisten Ländern können in Deutschland Kapitalverluste (Verlustverrechnung) genutzt werden, um Gewinne zu mindern und weniger Steuern zu zahlen. Das deutsche Steuerrecht ist jedoch äußerst streng, welche Verluste mit welchen Gewinnen verrechnet werden dürfen.
Die getrennten 'Töpfe' (Verlusttöpfe):
- Aktienverlusttopf: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen NUR mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer einzelner Aktien verrechnet werden. Aktienverluste können nicht mit Dividenden, Zinsen oder ETF-Gewinnen verrechnet werden.
- Allgemeiner Verlusttopf: Verluste aus dem Verkauf von ETFs, Investmentfonds oder Anleihen können mit jeder Art von Kapitalertrag verrechnet werden (einschließlich Dividenden oder Zinsen).
Du verkaufst Tesla-Aktien mit einem Verlust von 2.000 €. Im selben Jahr erhältst du 3.000 € Dividenden und 1.000 € Gewinn aus dem Verkauf eines ETFs. Den Tesla-Verlust kannst du nicht gegen diese Steuern aufrechnen. Der Verlust wird als Verlustvortrag ins nächste Jahr übertragen und wartet dort, bis du ANDERE Aktien mit Gewinn verkaufst.
Deutsche Broker verwalten diese 'Verlusttöpfe' automatisch. Wer einen ausländischen Broker nutzt, muss jeden Topf bei der Steuererklärung (Anlage KAP) selbst genau im Blick behalten.