Der Kapitalgewinn (capital gain) ist die positive Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Anlagevermögens und dem Kaufpreis. Er ist eines der universellsten Konzepte der Investitionsbesteuerung.
Universelle Grundsätze der Kapitalgewinne:
- Das steuerauslösende Ereignis ist der Verkauf: Solange man das Asset hält, ist der Gewinn 'latent' oder 'nicht realisiert' und wird nicht besteuert. Erst beim Verkauf wird er 'realisiert' und erzeugt die Steuerpflicht.
- Kurz- vs. langfristig: Die meisten Länder unterscheiden zwischen Gewinnen in weniger als einem Jahr (kurzfristig, höherer Steuersatz) und mehr als einem Jahr (langfristig, günstigerer Satz). Diese Unterscheidung fördert das langfristige Halten.
- Kapitalverluste: Wenn man für weniger verkauft, als man bezahlt hat, entsteht ein Verlust. In den meisten Steuersystemen können Verluste Gewinne desselben Zeitraums ausgleichen und so die Steuerlast reduzieren.
💡 Beispiel
Man kauft 10 Aktien zu je 100 (Gesamtkosten: 1.000). Jahre später verkauft man sie zu je 160 (Einnahmen: 1.600). Kapitalgewinn: 600. Erst in diesem Verkaufsmoment entsteht das steuerauslösende Ereignis. (Hinweis: Dieses Beispiel ist rein illustrativ.)