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Modul 18 · 2/13

Kapitalgewinne: Nur beim Verkauf wird besteuert

Der Kapitalgewinn (capital gain) ist die positive Differenz zwischen dem Verkaufspreis eines Anlagevermögens und dem Kaufpreis. Er ist eines der universellsten Konzepte der Investitionsbesteuerung.

Universelle Grundsätze der Kapitalgewinne:

  • Das steuerauslösende Ereignis ist der Verkauf: Solange man das Asset hält, ist der Gewinn 'latent' oder 'nicht realisiert' und wird nicht besteuert. Erst beim Verkauf wird er 'realisiert' und erzeugt die Steuerpflicht.
  • Kurz- vs. langfristig: Die meisten Länder unterscheiden zwischen Gewinnen in weniger als einem Jahr (kurzfristig, höherer Steuersatz) und mehr als einem Jahr (langfristig, günstigerer Satz). Diese Unterscheidung fördert das langfristige Halten.
  • Kapitalverluste: Wenn man für weniger verkauft, als man bezahlt hat, entsteht ein Verlust. In den meisten Steuersystemen können Verluste Gewinne desselben Zeitraums ausgleichen und so die Steuerlast reduzieren.
💡 Beispiel

Man kauft 10 Aktien zu je 100 (Gesamtkosten: 1.000). Jahre später verkauft man sie zu je 160 (Einnahmen: 1.600). Kapitalgewinn: 600. Erst in diesem Verkaufsmoment entsteht das steuerauslösende Ereignis. (Hinweis: Dieses Beispiel ist rein illustrativ.)