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Modul 18 · 2/10

Kapitalgewinne: das 10%-Paradies und das SIC

Aktien für mehr als den Einstandspreis zu verkaufen erzeugt einen Kapitalgewinn. In Mexiko zahlt man keine ISR, solange nicht verkauft wird. Und beim Verkauf bietet das mexikanische Recht einen enormen Vorteil, wenn das richtige System genutzt wird.

Die 10%-Definitivregel:

  • Wer Aktien oder ETFs über eine konzessionierte mexikanische Börse (BMV oder BIVA) verkauft, versteuert den Gewinn mit einem festen Definitivsatz von 10%.
  • Dieser Satz wird nicht zu den anrechenbaren Einkünften addiert. Er erhöht also nicht die Steuerstufe beim Gehalt.
  • Das SIC (Sistema Internacional de Cotizaciones): Das ist das Paradebeispiel. Das SIC ermöglicht Mexikanern, ausländische Aktien (wie Apple, Tesla oder ETFs wie den VOO) über einen mexikanischen Broker zu kaufen. Da sie über das SIC gehandelt werden, profitieren sie ebenfalls vom 10%-Satz!
⚠️ Wichtig

Die Falle ausländischer Broker: Wer ein Konto bei einem US-Broker eröffnet (z.B. TD Ameritrade, Interactive Brokers) und dort Aktien verkauft, leitet diesen Gewinn NICHT durch die mexikanische Börse. Daher entfällt der 10%-Vorteil. Der Gewinn muss zu den anrechenbaren Einkünften addiert werden und könnte bis zu 35% besteuert werden. Daher sind regulierte mexikanische Broker (GBM, Bursanet) für Kleinanleger steuerlich überlegen.

Verluste: Wer Aktien mit Verlust im SIC/BMV verkauft, kann diesen Verlust nutzen, um Börsengewinne (die 10%-Gewinne) des laufenden oder der nächsten 10 Jahre zu mindern.