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Modul 18 · 2/9

Kapitalgewinne, Dividenden und Verlustverrechnung

Das universelle Prinzip gilt auch in Frankreich: Solange man einen Vermögenswert nicht verkauft, zahlt man keine Steuern auf seine Wertsteigerung. Der Kapitalgewinn (Plus-value) realisiert sich erst im Moment des Verkaufs.

Behandlung von Gewinnen:

  • Kapitalgewinne: Die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis. Sie werden standardmäßig zum PFU von 30 % im Jahr des Verkaufs besteuert.
  • Dividenden und Zinsen: Sie sind periodische Erträge. Eine französische Bank oder ein französischer Broker behält automatisch 30 % ein, bevor das Geld auf dem Konto eingeht. Bei einem ausländischen Broker erhält man den Bruttobetrag und muss ihn zur Zahlung der 30 % erklären.

Verlustverrechnung (Moins-values):

  • Verkauft man Aktien mit Verlust, kann man diese 'Moins-value' nutzen, um die Kapitalgewinne aus anderen Aktienverkäufen im selben Jahr zu reduzieren.
  • Übersteigen die Verluste die Gewinne, gehen sie nicht verloren: Man kann sie aufsparen und innerhalb der folgenden 10 Jahre mit Kapitalgewinnen verrechnen.
💡 Beispiel

Im Jahr 2024 verkauft man Microsoft-Aktien mit einem Gewinn von 5.000 €. Im selben Jahr verkauft man Bankaktien mit einem Verlust von 2.000 €. Der Nettokapitalgewinn beträgt 3.000 €. Man zahlt 30 % PFU auf diese 3.000 € (900 € Steuern).