Argentinien hat eine Besonderheit, die es von den meisten Ländern unterscheidet: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von an der BYMA (der argentinischen Börse) notierten Aktien sind für natürliche Personen vollständig vom Impuesto a las Ganancias befreit. Dasselbe gilt für Zinsen und Kapitalgewinne aus nationalen Staatsanleihen.
Historische doppelte Befreiung: argentinische Aktien an der BYMA und nationale Staatsanleihen. Weder die Kapitalgewinne noch die daraus resultierenden Zinsen werden für ansässige natürliche Personen besteuert. Diese Befreiung soll den lokalen Kapitalmarkt und die Staatsfinanzierung fördern.
Von Ganancias befreite Instrumente für natürliche Personen:
- An der BYMA notierte Aktien (Merval-Panel, argentinische Marktaktien)
- Nationale Staatsanleihen in beliebiger Währung (AL30, GD30, LECAP, LECER, Bonares, Globales...)
- Argentinische Provinz- und Kommunalanleihen
- Zinsen auf Sparkonten in argentinischen Banken
Diese Befreiung gilt NICHT für Kryptowährungen oder Zinsen auf Unternehmensanleihen (ONs) in Dollar. CEDEARs, obwohl sie ausländische Aktien repräsentieren, wurden durch Ley 27.743 von 2024 ebenfalls von Ganancias auf ihre Kapitalgewinne befreit. Steuerpflichtig sind jedoch die Dividenden des ausländischen Basiswerts, die der allgemeinen progressiven Skala unterliegen.
YPF-Aktien werden an der BYMA für $100.000 gekauft und für $200.000 verkauft: der Gewinn von $100.000 ist befreit. Ein CEDEAR von Apple wird für US$ 1.000 gekauft und für US$ 1.500 verkauft: der Kapitalgewinn ist seit 2024 ebenfalls befreit. Steuerpflichtig wäre, wenn Dividenden des Basiswerts (Apple zahlt Dividenden) eingehen — diese unterliegen der progressiven Skala.